Mit 1. Jänner 2014 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.
Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Vier- und Fünf-Sterne-Betriebe: bis 31.12.2023: 2,00 Euro
Drei-Sterne- und Drei-Sterne-S-Betriebe: bis 31.12.2023: 1,50 Euro
Alle anderen Betriebe: bis 31.12.2023: 1,10 Euro
Ab 01.01.2024 gelten diese neuen Tarife:
Betriebe mit einer Einstufung von 4, 4s und 5 Sternen: 2,50 Euro
Betriebe mit einer Einstufung von 3 und 3s Sternen,
sowie für alle UaB-Betriebe mit 5 Blumen,
alle Privatzimmervermietungsbetriebe mit 5 Sonnen
und alle Campingplätze mit 5 Sternen 2,00 Euro
alle anderen Beherbergungsbetriebe 1,50 Euro